DER ENERGIEAUSWEIS

Im Allgemeinen

Der Energieausweis ist eine Urkunde und beschreibt anhand unterschiedlicher Kennwerte den Energiestandard eines Gebäudes in seiner Gesamtheit. Er ist damit ein geeignetes Instrument für die Planung und Umsetzung von energieeffizienten Bau- und Sanierungsvorhaben und stellt die Grundlage für zahlreiche Förderungen dar.

Zentrales Element des Energieausweises ist die Energieeffizienz-Skala auf der ersten Seite, in der die vier wesentlichen Kennzahlen Heizwärmebedarf (HWB), Primärenergiebedarf (PEB), Kohlendioxidemissionen (CO2 ) und Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) abgebildet und bewertet werden. Diese vier Kennzahlen beschreiben sowohl die bautechnische, als auch haustechnische Qualität des Gebäudes, sowie deren Auswirkungen auf unser Klima. Die erste Seite des Energieausweises ist vorrangig für den Kunden (Bauleute, Sanierer, Käufer oder Mieter) von Interesse, da mit der Energieeffizienzskala die Energiequalität eines Gebäudes auch ohne technisches Fachwissen auf einen Blick eingeschätzt werden kann.

Auf der zweiten Seite des Energieausweises sind die gebäude- und klimaspezifischen Daten im Detail abgebildet. Diese Seite ist vor allem für Behörden interessant, da hier ersichtlich ist, ob das Gebäude oder die größere Renovierung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Des weiteren werden verschiedene Verbesserungsmaßnahmen im Energiewausweis vorgeschlagen, wie beispielsweise:

  • Maßnahmen zur Verbesserung der thermischen Qualität der Gebäudehülle,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Effizienz der haustechnischen Anlagen,
  • Maßnahmen zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger,
  • Maßnahmen zur Verbesserung organisatorischer Maßnahmen,
  • Maßnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen bewirken können, etc.

Ein Energieausweis am Beispiel Haus A im Innsbrucker Stadtteil Sieglanger 

Als Grundlage für die Erfassung der Gebäudeabmessungen wurden vom Auftraggeber Scans des Bauakts zur Verfügung gestellt sowie eine Fotodokumentation erstellt. Die Aussenhülle des Objekts wurde digital nachgebaut, um Flächen und Volumen nachweislich herleiten zu können.

Als konditioniertes Volumen wird wie folgt angesetzt:

  • Nach unten: Bis zur Unterkante der Kellerdeckendämmung, das Untergeschoss ist unkonditioniert und wird ungeachtet des Ausbaus nicht als Bestandteil der thermischen Hülle bewertet.
  • Nach außen: Bis zur Außenkante der wasserführenden Eindeckung, bzw. im Grundriss bis zur Außenkante der Fassade.
  • Nach oben: Bis zur Hinterlüftungsebene in der Dachhaut bzw. bis zur OK Dämmung im unbeheizten Dachraum.

Für die Herleitung von U-Werte stehen zur Verfügung:

  • Angaben in „Leitfaden zur OIB RL 6“ (OIB-330.6-011/15), insbes. Seite 7, „3.3.1 Default-Werte“, d.s. Mittelwerte aus Detailuntersuchungen
  • Bewertung der Fenster
  • Angaben in der Baueinreichung

Das Gebäude wird über zwei im UG zentral aufgestellten Wärmepumpen mit Heizwärme und Warmwasser versorgt.

Es wurden auch Maßnahmen aufgezeigt, welche notwendig wären, um die aktuellen landesgesetzlichen Anforderungen für den Neubau zu erfüllen. Diese sind beispielsweise:

  • Tausch der Türen durch neuwertige Elemente (U<=1,10 W/mÇK) bzw.
  • Tausch aller alten Fenster mit neuwertigen Elementen (3-S-Verglasung mit Ug=0,60 W/mÇK, Rahmen Uf<=0,90 W/mÇK); diese letzte Maßnahme ist nur im Zusammenhang mit einer Dämmung der Außenwände sinnvoll.
  • Dämmung zwischen nicht konditioniertem Kellergeschoss und Erdgeschoss (U<= 0,30 W/mÇK)
  • Dämmung der Dachflächen sowie der Decke zum unbeheizten Dachraum U<=0,15;

 

Projekt
Energieausweis Sieglanger
Leistungen
Energieausweis, Energieberatung
Leistungszeitraum
2018